Steuersätze in Slowenien

SteuerSteuersatz
MehrwertsteuerNormalsatz: 22%
Reduzierter Steuersatz: 9.5%
Körperschaftssteuer17.0 %
EinkommensteuerProgressiver Steuersatz: 16%, 27%, 50%
Vermögenssteuer0.15% bis 1.25% (abhängig von der Art und dem Wert der Immobilie)
SozialversicherungsbeitragArbeitgeberbeitrag: 16.1%
Mitarbeiterbeitrag: 22.1%
Unbewegliches Vermögen2%
Lohnsteuer/
Kapitalertragsteuer0% – 25%
Geschenksteuer5% – 39% (mit Ausnahme für Erstverkäufer und Geschenke über 5.000 EUR)
Kfz-Steuer0.5% – 31% des Verkaufspreises des Fahrzeugs (je nach ökologischem Beitrag)

Vor der Gründung eines Unternehmens in Slowenien müssen Sie überlegen, welche Steuersätze und welche Steuern nach slowenischen Gesetzen gezahlt werden müssen. Als Geschäftssteuer in Slowenien gilt:

  • Mehrwertsteuer und
  • Körperschaftssteuer,

während jeder Mensch auch persönliche Einkommensteuer zahlen muss.

Zur Identifizierung muss nur jeder ausländische Staatsbürger, der in Slowenien ein Unternehmen eröffnet, die slowenische Steuernummer erhalten – wir können es auch in Ihrem Namen erhalten.

Juristische Personen, die in Slowenien oder ausländischen Unternehmen registriert sind – sei es aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder aus Drittländern, haben das Recht, eine Umsatzsteuer-Registrierungsnummer zu beantragen, um in Slowenien eine Steuerrückerstattung zu erhalten, falls die Gesellschaft in Slowenien die Mehrwertsteuer bezahlt. Im Portal 2slovenia unterstützen wir das Verfahren zur Erlangung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Slowenien, was bedeutet:

  • Wir beantragen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Slowenien
  • Als Buchhaltungsdienst beanspruchen wir für unsere Kunden die Steuererstattung in Slowenien

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Slowenien beträgt 22% und 9,5% ermäßigt – Letztere gilt für Waren und Dienstleistungen, die speziell durch das Mehrwertsteuergesetz festgelegt sind.

Körperschaftsteuer in Slowenien

Körperschaftsteuersatz in Slowenien beträgt 19% – gültig ab 1. Januar 2017.
Die Einkommensteuer in Slowenien wird immer für das vorangegangene Geschäftsjahr berechnet, d. h. 1. Januar bis 31. Dezember.

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Ein ausländisches Unternehmen, das unser Geschäft in Slowenien ausübt, muss die Körperschaftssteuer bezahlen, wenn ihre Tätigkeiten über die Geschäftseinheit durchgeführt werden.

In Slowenien gibt es auch einen Sondersteuersatz, der bei Investmentfonds, Pensionskassen und Risikokapitalgesellschaften 0% beträgt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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Einkommensteuer in Slowenien

Das Einkommen eines Individuums ist mit einem progressiven Satz von 16% – 50% steuerpflichtig.

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Eine ausländische Person, die in Slowenien eine Aufenthaltserlaubnis hat, muss die persönliche Einkommensteuer bezahlen, wenn sie in mehr als 183 Tagen in 12 Monaten in Slowenien anwesend sind. Um ein slowenischer Steuerpflichtiger zu werden, muss ein Antragsformular beim Finanzamt eingereicht werden.

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