Führerschein und Autoregistrierung in Slowenien

Ausländer, die in Slowenien wohnen, die ein Auto für mehr als sechs Monate fahren, sind verpflichtet, das Auto mit den örtlichen Behörden zu registrieren und die Steuerpflicht zu bezahlen.

KFZ-ZULASSUNG

VERFAHREN

DOKUMENTATION BENÖTIGT

Unterlagen, die für die Registrierung eingereicht werden müssen, sind:

  • Nachweis der Fahrweise des Fahrzeugs (nicht älter als 30 Tage), mit Ausnahme von Fahrzeugen, die nicht gesetzlich zulässig sind,
  • Nachweis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
  • Nachweis der bezahlten ACT (jährliche Zirkulationssteuer / Straßenverkehrssicherheitssteuer),
  • Dokumente, die nach den einschlägigen Vorschriften (Steuern, Zollgebühren usw.) erforderlich sind,
  • Nachweis der Zahlung von Tarifen und anderen Gebühren,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Führerschein des Fahrzeugnutzers (falls die Daten nicht aus amtlichen Aufzeichnungen erhoben werden können).
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Weitere Unterlagen sind:

  • Für Neufahrzeuge: Nachweis des Eigentums des Fahrzeugs.
  • Für gebrauchte Fahrzeuge: letzte slowenische Kfz-Zulassungsdokumente und Eigentumsnachweis seit der letzten Fahrzeugregistrierung.
  • Für Fahrzeuge, die im Ausland gekauft wurden: letzte ausländische Fahrzeugregistrierungsdokumente, Fahrzeugbesitzbescheinigung, ein Dokument, das den Ursprung bestimmter Komponenten des geänderten Fahrzeugs zeigt, wenn sich die Fahrzeugdaten von denen unterscheiden, die auf dem Fahrzeugregistrierungsdokument aufgrund dieser Änderungen geändert wurden.
  • Für die vorübergehende Registrierung eines Fahrzeugs: letzte Fahrzeugregistrierungsdokumente, Nachweis des Eigentums ändert sich seit der letzten Fahrzeugregistrierung, ein Dokument, das den Ursprung bestimmter Komponenten des geänderten Fahrzeugs zeigt, wenn sich die Fahrzeugdaten von denen unterscheiden, die auf dem Fahrzeugregistrierungsschreiben fällig sind zu diesen Änderungen.

DOKUMENTATION ERHALTEN

Die Fahrzeugregistrierung beinhaltet:

  • Zulassungsbescheinigung (für die Zeit der Gültigkeit der technischen Prüfung und Zahlung aller gesetzlichen Verpflichtungen),
  • Kennzeichen mit einer vorgeschriebenen Nummer (als Teil der Kennung, die zum Besitzer des Fahrzeugs gehört).

WO ZU BEWERBEN

Ein Fahrzeug kann in jeder Verwaltungseinheit in Slowenien registriert werden, Organisationen, die Fahrsicherheitstests für Kraftfahrzeuge oder Unternehmen und Privatunternehmer, die Kraftfahrzeuge oder Anhänger verkaufen, anbieten.

GEBÜHREN

Registrierungsinformationen Kosten für ein Auto mit (maximal) 5 Sitze sind ca. 135,61 EUR.

Die obligatorische Versicherung muss auch gezahlt werden.

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BedienungPreis
Technische Prüfung33.96 EUR
Jährliche Pflicht62.00 EUR
Verfahren39.65 EUR
Gesamt135.61 EUR

internationale FAHRLIZENZ

Die Inhaber eines gültigen Führerscheins, der von der Behörde eines ausländischen Staates ausgestellt wird, können die gleichen Kategorien von Kraftfahrzeugen in Slowenien für ein Jahr ab dem Datum der Eintragung in Slowenien fahren.

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Nach 6 Monaten kann ein Antrag auf Ersetzung des gültigen ausländischen Führerscheins für einen slowenischen Führerschein eingereicht werden (auch Fahrprüfungstheorie in Slowenien und medizinische Prüfung müssen bestanden werden).

Inhaber von Führerscheinen, die in den EU-Mitgliedsstaaten, Liechtenstein, Norwegen oder Island ausgestellt wurden, haben keine zeitliche Begrenzung und es ist keine Theorieprüfung erforderlich, um ihren ausländischen Führerschein für den slowenischen Führerschein zu ersetzen.

VERFAHREN

DOKUMENTATION BENÖTIGT

Neben dem Antrag auf Ersetzung des Führerscheins müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Originaler Führerschein,
  • gültiges ärztliches Attest,
  • ein 35 x 45mm Foto,
  • Nachweis der Verwaltungsgebühr (EUR 11,79) und Führerschein (EUR 3.27) Zahlung,
  • Nachweis des Wohnsitzes im Ausstellungsland für mindestens sechs Monate vor dem Erwerb seines ursprünglichen Führerscheins dort.
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Zusätzliches Trainingsprogramm

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Einzelpersonen, die einen slowenischen Führerschein auf der Grundlage eines gültigen ausländischen Führerscheins für die Kategorien A2, A oder B vor weniger als einem Jahr erworben haben, müssen an einer zusätzlichen Ausbildung teilnehmen (außer wenn eine Person ein ähnliches Programm in dem Land, das ihr ausgestellt hat,abgeschlossen hat.

WO ZU BEWERBEN

Der Antrag auf Ersetzung eines Führerscheins kann bei einer Verwaltungseinheit eingereicht werden.

Praktische Fahrprüfung kann an jeder örtlichen Fahrschule durchgeführt werden.

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AUTOVERSICHERUNG

Die slowenische Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge obligatorisch. Die Jahresgebühr für diese Versicherung basiert auf der Kraft des Fahrzeugmotors, gemessen in Kilowatt.

EU-Bürger können ihr Auto in jedem Land der Europäischen Union versichern. Die Versicherung gilt in der gesamten EU.

GRUNDLEGENDE STRASSENREGELN

Wichtige Grundregeln in Slowenien:

– Geschwindigkeitsbegrenzungen für verschiedene Arten von Straßen:

  • 130km/h – auf Autobahnen
  • 110km/h – auf Straßen für Kraftfahrzeuge reserviert
  • 90km/h – auf allen anderen Straßen
  • 50km/h – auf Stadt- / Dorfstraßen
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  • Zwischen dem 15. November und dem 15. März müssen Kraftfahrzeuge und Anhänger im Straßenverkehr mit vorgeschriebenen Winterausrüstungen ausgerüstet werden. Winterausrüstung ist unter allen Winterbedingungen obligatorisch.
  • Eine Person, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln fährt, kann für 6 bis 12 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten werden und ihr Führerschein kann vorübergehend widerrufen werden. (Die maximale Blutalkoholkonzentration beträgt 0,50 g Alkohol pro kg Blut oder 0,24 mg Alkohol pro Liter ausgeatmete Luft, mit Null-Toleranz-Politik für Anfänger und Berufsfahrer).
  • Fahrer und alle Passagiere auf Sitzen mit Sicherheitsgurten müssen Sicherheitsgurte verwenden.
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Nützliche Informationen

Für die Verwendung von slowenischen Autobahnen für Fahrzeuge (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg) und Motorrädern ist ein Mautanschlag (Vignette) obligatorisch. Mautaufkleber können an Tankstellen, Postämtern, Einkaufszentren und Kiosken gekauft werden.

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Preise (im Jahr 2016) für Mautgebühren sind:

– Werkzeugklasse (mit MwSt) – Kategorie 2A:

  • jährliche Vignette: 110 EUR,
  • monatliche Vignette: 30 EUR,
  • wöchentliche Vignette: 15 EUR.

– Werkzeugklasse (mit MwSt) – Kategorie 2B:

  • jährliche Vignette: 220 EUR,
  • monatliche Vignette: 60 EUR,
  • wöchentliche Vignette: 30 EUR.

– Werkzeugklasse (mit MwSt) – Kategorie 1A;

  • jährliche Vignette: 50 EUR,
  • halbjährige Vignette: 30 EUR,
  • wöchentliche Vignette: 7.50 EUR.

Informationen über die Straßenverhältnisse erhalten Sie im Verkehrsinformationszentrum für Öffentlichkeit

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