Registrieren Sie ein Businessauto

Steuerliche und finanzielle Aspekte müssen berücksichtigt werden, wenn ein Unternehmer ein Auto für geschäftliche Zwecke kaufen möchte. Der Unternehmer hat zwei Möglichkeiten: ein Auto als natürliche Person oder über das Unternehmen zu kaufen.

Kauf eines Autos als eine natürliche Person

Einzelpersonen, die ein privates Auto für geschäftliche Zwecke nutzen, können die Gebühren für die Fahrzeugmeilenzahl in Höhe von 0,37 EUR pro Kilometer entschädigen. Alle anderen Kfz-Kosten sind auf Kosten der natürlichen Person.

Um die Meilenzahlsteuer abzugsfähig zu sein, müssen alle Reisekosten ordnungsgemäß dokumentiert und nachweisbar sein. Dies erfordert einen ordnungsgemäß erfüllten Reiseauftrag mit relevanten Nachweisen (Rechnungen, Parkkarten, Besprechungseinladungen usw.).

Kaufen Sie ein Auto über das Unternehmen

Wenn Einzelpersonen ein Auto über die Firma kaufen, ist das Auto im Besitz des Unternehmens. Infolgedessen sind alle Kfz-Kosten die Kosten des Unternehmens. Kfz-Kosten, wie Treibstoffkosten, Amortisation (20%), Versicherung, Verleih, etc. werden als Steuerabzug anerkannt. Die Kosten für den Kauf eines Autos sind daher nicht steuerlich abzugsfähig, außer für Unternehmen, in denen Fahrzeuge zur Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit notwendig sind.

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Wenn Mitarbeiter des Unternehmens das Business-Auto für private Zwecke nutzen, wird dies als Auto-Bonus berücksichtigt. Von diesen Prämien, (im Einklang mit Einkommensteuergesetz) ist es notwendig, Steuern zu zahlen. Bei der Verwendung eines Firmenwagens für private Zwecke gibt es eine Bonität im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Diese Bonität ist in der Steuerbemessungsgrundlage des persönlichen Einkommens enthalten.

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INTERNATIONALER Führerschein

Die Inhaber eines gültigen Führerscheins, der von der Behörde eines ausländischen, nicht EU-Landes ausgegeben wird, können in Slowenien für die Dauer von einem Jahr ab dem Datum der Eintragung Ihres Wohnsitzes in Slowenien dieselben Kategorien von Kraftfahrzeugen in Slowenien ausführen.

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Nach 6 Monaten ist ein Antrag auf Ersetzung des gültigen ausländischen Führerscheins für den slowenischen Führerschein einzureichen (Fahrprüfungstest und medizinische Prüfung muss auch in Slowenien bestanden werden).

Für Inhaber von Führerscheinen, die in den EU-Mitgliedsstaaten, Liechtenstein, Norwegen oder Island ausgestellt werden, ist keine zeitliche Begrenzung festgelegt und es ist keine Theorieprüfung erforderlich, um ihren ausländischen Führerschein für den slowenischen Führerschein zu ersetzen.

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VERFAHREN

DOKUMENTATION BENÖTIGT

Neben dem Antrag auf Ersetzung des Führerscheins müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Originaler Führerschein,
  • gültiges ärztliches Attest
  • eine 35 x 45mm Fotografie,
  • ein Nachweis der Bearbeitungsgebühr (EUR 11,79) und des Führerscheines (EUR 3,27),
  • Nachweis des Wohnsitzes des Einzelnen im Ausstellungsland für mindestens sechs Monate vor dem Erwerb des ursprünglichen Führerscheins dort.